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Dein Auslandspraktikum

Organisation des Aufenthaltes

Wie ist der Ablauf?

Arbeit und Leben unterstützt dich bei deinem Auslandspraktikum: Wir organisieren Praktikumsplätze und Unterkünfte mit erfahrenen Partnern oder fördern dein selbst gefundenes Praktikum mit einem Stipendium.

Dabei gibt es folgende Optionen:

  1. Arbeit und Leben vermittelt dir ein Praktikum in deinem Berufsfeld und organisiert über eine Partnerorganisation deine Unterkunft sowie weitere Dienstleistungen. Deine Reise organisierst du selbst.
  2. Als Freemover*in reist du individuell und kümmerst dich eigenständig um eine Unterkunft und einen Praktikumsplatz, zum Beispiel in einer ausländischen Niederlassung deines Ausbildungsbetriebes.
  3. Manche Landesorganisationen bieten organisierte Gruppenreisen zu festen Terminen in bestimmte Länder an. Weitere Informationen findest du bei den jeweiligen Projekten.

Wie ist der Ablauf?

Eine Bewerbung ist jederzeit über unser Onlineformular möglich.

Deine Bewerbung sollte spätestens drei Monate vor Beginn deines Praktikums bei uns eingehen. Bei kurzfristigeren Plänen frage bitte vorher nach den Unterstützungsmöglichkeiten bei Arbeit und Leben.

Nach deiner Bewerbung wirst du in der Regel innerhalb von 14 Tagen von unseren regionalen Mobilitätsteams über die Möglichkeiten einer Förderung, den weiteren Ablauf und die Vorbereitung informiert.

Vor der Ausreise schließen wir gemeinsam mit dir sowie der Partnerorganisation oder dem Praktikumsbetrieb einen Vertrag und eine Lernvereinbarung ab.

Nach deiner Rückkehr musst du Abrechnungsdokumente einreichen und einen Online-Teilnahmebericht ausfüllen.

Weitere Informationen zum Ablauf findest du in unseren .

Online-Bewerbung

Für die Bewerbung werden folgende Dokumente (als PDF bzw. Worddatei) benötigt, bitte diese Dokumente zum Upload bereithalten:

1. Europäischer Lebenslauf (Europass)

Hier gibt es Links und Informationen zur Erstellung des Lebenslaufs:

2. Motivationsschreiben in Englisch oder in der Sprache Ihres Ziellandes (entfällt bei Freemover*innen)

Leitfragen dafür gibt es hier.

3. Betriebliche Einwilligung und schulische Freistellung (entfällt bei Absolvent*innen)

Bitte vom Ausbildungsbetrieb und der Schule ausfüllen lassen. Link

Informationen zur Bewerbung für die anderen Arbeit und Leben Projekte gibt es bei den weiterführenden Links in den jeweiligen Projekten.

4. Unfallversicherung am Arbeitsplatz im Ausland, Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz im Ausland, Krankenversicherung im Ausland (entfällt bei Freemover*innen). Alle wichtigen Informationen zum Versicherungsschutz findest du in der Zusatzinformation „Versicherung für Mobilitätsteilnehmende: Merkblatt Versicherung.

5. Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte

Hinweise für deine Anmeldung

Das Ausfüllen des Formulars dauert etwa 20 Minuten.
Am Ende musst du folgende Dokumente hochladen:

  • einen Europass-Lebenslauf auf Englisch oder in der Landessprache deines Ziellandes,
  • ein Motivationsschreiben auf Englisch oder in der Landessprache deines Ziellandes,
  • ein Bewerbungsfoto (optional) sowie
  • die Einwilligung deines Betriebs oder die Freistellung deiner (Berufs-)Schule (wenn zutreffend).

Bitte halte diese Dokumente für den Upload bereit. Vorlagen findest du hier.
Alle Felder, die mit einem Stern (*) markiert sind, sind Pflichtfelder.

Du hast noch Fragen zum Ablauf?

FAQ - Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu:

Wie ist der Ablauf?

Planung und Bewerbung
Q: Wie lange im Voraus muss ich mich für ein Auslandspraktikum bewerben?
A: Bitte bewirb dich mindestens 3 Monate vor der geplanten Ausreise bei uns.
Q: Worum muss ich mich kümmern, wenn ich vermittelt werde?
A: Wenn deine Bewerbung erfolgreich war, kümmern wir uns um deinen Aufenthalt vor Ort. Du musst für die Zeit deines Praktikumsaufenthaltes keine Unterkunft buchen. Auch das Praktikum sucht unsere Partnerorganisation für dich. Einzig um die Anreise kümmerst du dich selbst. Das heißt auch, dass du dafür verantwortlich bist, rechtzeitig die Einreisebedingungen zu prüfen (Visum, ggf. Impfungen usw.) und die Reise abzusichern. Arbeit und Leben übernimmt keine Haftung oder Erstattung, falls eine Reise aus formalen Gründen nicht angetreten werden kann. In diesem Fall ist mit Stornierungskosten zu rechnen.
Q: Kann ich mit Freund*innen oder Mitschüler*innen zusammen verreisen?
A: Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Einzelpersonen. Solltest du zufällig im selben Zeitraum vermittelt werden, können wir nicht garantieren, dass ihr zusammen unterkommt, bzw. eine Praktikumsstelle im selben Betrieb erhaltet. Für eine bessere Integration raten wir davon ab, gemeinsam zu verreisen.
Q: Ist es möglich, mehrmals gefördert zu werden?
A: Es ist möglich während einer Ausbildung mehrmals ins Ausland zu gehen. Beispielsweise in unterschiedlichen Lehrjahren. Während und im Jahr nach der Ausbildung kannst du insgesamt maximal 12 Monate lang gefördert werden.
Q: Was lange muss bzw. darf mein Praktikum dauern?
A: Die Praktika dauern zwischen 10 Tagen und 12 Monaten. Dein Praktikum muss mindestens 10 Kalendertage (ohne An- und Abreisetag) dauern. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen, die aus individuell nachvollziehbaren Gründen nicht für mindestens 10 Kalendertage ins Ausland gehen können, gibt es Ausnahmen.
Q: Soll ich für die Teilnahme am Projekt Urlaub nehmen?
A: Nein. Der Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ Mobilität ist nach dem Berufsbildungsgesetz ein integrierter Bestandteil der Ausbildung und damit im Rahmen der Arbeitszeit bzw. Berufsschulzeit zu absolvieren. Wenn dich dein Betrieb nicht für ein Auslandspraktikum freistellt, empfehlen wir, nach dem Abschluss ein Auslandspraktikum in Erwägung zu ziehen. Das ist bis zu 12 Monaten nach dem Abschluss möglich.
Q: Ich plane ein Langzeitpraktikum. Steht mir Urlaub zu?
A: Grundsätzlich gilt die Arbeitsgesetzgebung des Ziellandes, das heißt u. a. auch, dass du in Absprache mit den Vorgesetzten vor Ort im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Erholungsurlaub nehmen kannst, ohne, dass die Ansprüche auf das Stipendium davon berührt werden.
Q: Müssen meine Schule und mein Ausbildungsbetrieb über den Auslandsaufenthalt während der Ausbildung informiert werden?
A: Ja, du solltest in jedem Fall deine Schule und deinen Ausbildungsbetrieb informieren und eine Freistellung erhalten. Das erleichtert es dir später auch, dir die Lernergebnisse deines Auslandsaufenthaltes anerkennen zu lassen.
Q: Ich gehe zur Schule. Wann soll ich mein Praktikum planen?
A: Die erste Anlaufstelle für diese Frage sollte die für (internationale) Praktika zuständige Person an der Schule sein. In einigen Ausbildungsgängen (vollzeitschulisch oder dual) sind Praktika im Curriculum vorgesehen. Ist das der Fall, muss abgeklärt werden, ob ein Teil oder das ganze Praktikum im Ausland absolviert werden kann. Wenn das nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, während der Schulferien ein Auslandspraktikum zu machen. Die Mindestpraktikumsdauer beträgt 10 Tage.
Reise
Q: Worauf muss ich bei der Reiseplanung achten?
A: Eine gute und langfristige Reiseplanung ist für eine entspannte Vorbereitung wichtig. Du kannst deine Reise ab dem Zeitpunkt buchen, wo wir bestätigen, dass die Partnerorganisation dich empfängt. Plane deine Reise so, dass du mindestens einen Tag vor dem Praktikumsbeginn ankommst und frühestens einen Tag nach dem Praktikumsende abreist. Die Unterkunft buchen wir so, dass du auch für diese Tage keine Aufenthaltskosten tragen musst. Du bist für die An- und Abreise selbst verantwortlich.
Q: Ich möchte auf eine Flugreise verzichten und nachhaltig reisen. Geht das?
A: Ja, dies wird sogar besonders belohnt. Grundsätzlich können wir auf Anfrage zwei zusätzliche Reisetage fördern und zahlen für nachhaltiges Reisen eine höhere Reisekostenpauschale aus.
Q: Wann soll ich an- und abreisen?
A: In der Regel startet das Praktikum vor Ort an einem Montag und endet an einem Freitag, daher solltest du jeweils die Wochenenden vorher und nachher als Reisezeit einplanen.
Q: Werde ich vom Flughafen/Busbahnhof abgeholt?
A: Wenn du das Praktikum nicht selbst organisierst, wirst du in der Regel vor Ort von Mitarbeiter*innen der Partnereinrichtung oder von der Gastfamilie abgeholt. Bitte besprich unbedingt vor Buchung der Reise mit deiner Ansprechperson bei Arbeit und Leben, wann du ankommen sollst, da die Abholung vom Bahnhof/ Flughafen mit der Partnereinrichtung koordiniert werden muss. Deswegen solltest du nicht früh morgens oder spät abends ankommen.
Q: Kann ich vor und/oder nach meinem Praktikum vor Ort bleiben, um Urlaub zu machen?
A: Das ist möglich, für diese Tage gibt es jedoch keine Förderung und alles muss selbstständig organisiert werden.
Praktikum
Q: Wer ist meine Ansprechperson vor Ort?
A: Informationen zu deiner Ansprechperson im Ausland erhältst du vor der Ausreise.
Q: Wann erhalte ich Informationen zum Praktikumsbetrieb?
A: Wenn du dein Praktikum nicht selbst organisierst, erhältst du Informationen zum Praktikumsplatz im Ausland in der Regel erst kurz vor der Ausreise. Manchmal wird erst bei Ankunft entschieden, in welchen Betrieb die Praktikant*innen kommen, da dies mit einem Vorstellungsgespräch beim Praktikumsbetrieb einhergeht. Sobald wir die Informationen über die Praktikumsbetriebe von der Partnerorganisation erhalten, leiten wir diese an dich weiter.
Q: Wie sind die Arbeitszeiten im Ausland?
A: In der Regel arbeitest du im Ausland an fünf Tagen pro Woche jeweils 8 Stunden. Jedoch sind die Arbeitszeiten an die jeweiligen Gegebenheiten der Zielländer sowie an die Branche angepasst.
Q: Passt der Praktikumsbetrieb im Ausland genau zu meiner Ausbildung/meinen Qualifikationen?
A: Die Partnerorganisation im Ausland bemühen sich, die Praktikumsbetriebe so passgenau wie möglich auszuwählen. Dies ist jedoch nicht immer 100%-ig möglich, da nicht alle Betriebe im Ausland bereit sind, für wenige Wochen Praktikant*innen aus dem Ausland aufzunehmen. Außerdem gibt es viele deutsche (Ausbildungs-)berufe in der Form nicht im Ausland. Die Branche ist in der Regel dieselbe, jedoch kann die ausgeübte Tätigkeit im Praktikum variieren. Du solltest eine gewisse Flexibilität und Offenheit gegenüber dem Praktikumsplatz mitbringen und nicht mit einer festen Vorstellung ins Ausland gehen.
Q: Welche Kleidung soll ich für das Praktikum mitnehmen?
A: Gerade im kaufmännischen Bereich solltest du auf ein gepflegtes Äußeres achten und auch formelle Kleidung mitnehmen. Im handwerklichen Bereich kann es sein, dass du dein eigenes Werkzeug, Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe mitnehmen musst. Für Friseur*innen wird oft schwarze Kleidung erwartet.
Unterkunft
Q: Wann erhalte ich Informationen zur Gastfamilie/Unterkunft?
A: Wenn du das Praktikum und die Unterkunft nicht selbst organisierst, erhältst du in der Regel ca. eine Woche vor Ankunft im Ausland Informationen darüber, wo du wohnen wirst. Da die Partnerorganisationen mit vielen Teilnehmer*innen aus der ganzen Welt zu tun haben, werden Planungen nicht sehr weit im Voraus gemacht. Du erhältst aber vor deiner Abreise ins Ausland Informationen darüber, wo du unterkommen wirst.
Q: Gibt es in meiner Unterkunft Internetzugang/Bettwäsche/Handtücher?
A: Dies hängt von der jeweiligen Gastfamilie/Unterkunft ab. Einzelheiten zu dieser Frage erfährst du kurz vor deiner Ausreise zusammen mit den Informationen zur Unterkunft.
Q: Soll ich meiner Gastfamilie ein Gastgeschenk mitnehmen und wenn ja, was?
A: Ein Gastgeschenk für die Gastfamilie macht immer einen guten Eindruck.
Versicherung/Visa
Q: Was ist versicherungsrechtlich während des Praktikums zu beachten?
A: Du brauchst eine gültige Krankenversicherung, eine Auslandskrankenversicherung, eine Unfallversicherung und eine private Haftpflichtversicherung. Alle wichtigen Informationen zum Versicherungsschutz findest du in der Zusatzinformation Versicherung für Mobilitätsteilnehmende: Merkblatt Versicherung.
Q: Muss ich für das Auslandspraktikum ein Visum beantragen?
A: Wenn du keinen EU-Pass besitzt, musst du, je nach Land, für das Auslandspraktikum ein Visum beantragen.
Probleme
Q: Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde?
A: Wenn du im Ausland krank wirst, musst du vor Ort zum Arzt gehen und dich krankschreiben lassen. Solltest du nach Hause fahren müssen, ist es wichtig, dass du direkt nach der Ankunft in Deutschland noch einmal zum Arzt gehst und dir auch dort eine Krankschreibung geben lässt.
Q: Was mache ich, wenn ich in der Unterkunft und/oder im Praktikumsbetrieb Probleme habe?
A: Grundsätzlich bist du in erster Linie selbstverantwortlich und musst Probleme ansprechen, damit man dir Lösungsvorschläge anbieten kann. Erste Ansprechpersonen sind immer die Gastfamilie/ die Vermieter*innen bzw. die Ansprechpersonen im Betrieb, wo das Problem auftritt. Wenn es vor Ort eine Partnereinrichtung gibt, solltest du auch dort deine Ansprechpersonen informieren. Zusätzlich solltest du auch deine zuständige Kontaktperson bei Arbeit und Leben informieren. Bedenke jedoch, dass der Handlungsspielraum aus Deutschland sehr begrenzt ist, da wir nicht vor Ort sind.