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Dein Auslandspraktikum

Welche Förderung erhalte ich?

Das EU-Programm Erasmus+ fördert deinen Auslandsaufenthalt. Erfahre hier, wie du unterstützt wirst.

Mögliche Kosten zur Unterstützung bei Benachteiligungen – zum Beispiel für Kinderbetreuung oder persönliche Assistenz – werden komplett übernommen.

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach der Dauer deines Aufenthalts und dem Zielland.

Die länderspezifischen Fördersätze findest du hier als Download: Fördersätze (PDF)

Besonderer Bedarf

Jede Person ist anders und hat andere Bedarfe. Aber niemand soll aufgrund einer Beeinträchtigung auf einen Auslandsaufenthalt verzichten müssen. Deshalb unterstützt das europäische Programm Erasmus+ Menschen, um soziale, gesundheitliche oder körperliche Benachteiligungen auszugleichen. Zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen – zum Beispiel durch eine Assistenzperson, besondere Reisemittel oder eine andere Art der Unterstützung – werden durch das Programm gedeckt.

Du hast noch Fragen zur Förderung?

FAQ - Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu:

Förderung

Q: Welche Kosten deckt das Stipendium ab und mit welchen Kosten muss ich vor Ort im Ausland noch rechnen?
A: Das Stipendium ist eine Pauschale, die je nach Zielland variiert. Das Stipendium dient als Zuschuss zu den Kosten vor Ort, ist jedoch keine 100%-Finanzierung. Daher muss – je nach Land und individuellem Lebensstil – mit einem unterschiedlich hohen Eigenanteil gerechnet werden.
Informationen zu den Fördersätzen findest du hier.
Q: Ich werde vermittelt. Erhalte ich ein Stipendium?
A: Wirst du vermittelt, wird das Stipendium als Sachleistung erbracht. Du bekommst einen Reisekostenzuschuss ausbezahlt. Etwaige Überschüsse des Stipendiums werden ebenfalls überwiesen. Den errechneten Förderbetrag abzüglich 100 Euro erhältst du nach Vertragsschluss und vor der Ausreise, 100 Euro nach der Rückkehr, sobald alle Abrechnungsunterlagen vorliegen.
Q: Ich bin Freemover*in. Wie viel Geld bekomme ich?
A: Dein Stipendium basiert auf Tagespauschalen, die sich an den Lebenskosten in deinem Zielland orientieren. Die Tagessätze bestimmt nicht Arbeit und Leben, sondern die EU. Bitte sprich uns direkt an, damit wir die Förderung individuell ausrechnen können. Das Stipendium wird in zwei Raten ausbezahlt. Den Förderbetrag abzüglich 100 Euro erhältst du nach Vertragsschluss und vor der Ausreise, 100 Euro nach der Rückkehr, sobald alle Abrechnungsunterlagen vorliegen.
Q: Erhalte ich während des Praktikums eine Vergütung?
A: Bezahlte Praktika sind für Kurzzeitaufenthalte (zwei bis acht Wochen) in der Regel nicht üblich. Bei längeren Aufenthalten hängt es von den Bestimmungen des Ziellandes, bzw. von den jeweiligen Praktikumsbetrieben ab, ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Q: Erhalten Auszubildende ihre Ausbildungsvergütung auch während des Auslandsaufenthalts?
A: Ja. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist der Auslandsaufenthalt ein integrierter Bestandteil der Ausbildung. Das Ausbildungsverhältnis besteht also während der Auslandsqualifizierung weiter und die Auszubildenden werden weiter vergütet.