FAQ / Kontakt
Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu ...
Du findest ein Auslandspraktikum spannend, aber hast noch Fragen zu Finanzierung, Ablauf oder Organisation und findest in den "FAQ" keine Antwort dazu?
Wir beraten dich gern!
Deine Kontaktperson:
Verena Kaldik
Telefon: (0202) 97 404 - 10
E-Mail:

Foto: iStock.com/m-imagephotography
Förderung
Q: Welche Kosten deckt das Stipendium ab und mit welchen Kosten muss ich vor Ort im Ausland noch rechnen?
A: Das Stipendium ist eine Pauschale, die je nach Zielland variiert. Das Stipendium dient als Zuschuss zu den Kosten vor Ort, ist jedoch keine 100%-Finanzierung. Daher muss – je nach Land und individuellem Lebensstil – mit einem unterschiedlich hohen Eigenanteil gerechnet werden.
Informationen zu den Fördersätzen findest du hier.
Informationen zu den Fördersätzen findest du hier.
Q: Ich werde vermittelt. Erhalte ich ein Stipendium?
A: Wirst du vermittelt, wird das Stipendium als Sachleistung erbracht. Du bekommst einen Reisekostenzuschuss ausbezahlt. Etwaige Überschüsse des Stipendiums werden ebenfalls überwiesen. Den errechneten Förderbetrag abzüglich 100 Euro erhältst du nach Vertragsschluss und vor der Ausreise, 100 Euro nach der Rückkehr, sobald alle Abrechnungsunterlagen vorliegen.
Q: Ich bin Freemover*in. Wie viel Geld bekomme ich?
A: Dein Stipendium basiert auf Tagespauschalen, die sich an den Lebenskosten in deinem Zielland orientieren. Die Tagessätze bestimmt nicht Arbeit und Leben, sondern die EU. Bitte sprich uns direkt an, damit wir die Förderung individuell ausrechnen können. Das Stipendium wird in zwei Raten ausbezahlt. Den Förderbetrag abzüglich 100 Euro erhältst du nach Vertragsschluss und vor der Ausreise, 100 Euro nach der Rückkehr, sobald alle Abrechnungsunterlagen vorliegen.
Q: Erhalte ich während des Praktikums eine Vergütung?
A: Bezahlte Praktika sind für Kurzzeitaufenthalte (zwei bis acht Wochen) in der Regel nicht üblich. Bei längeren Aufenthalten hängt es von den Bestimmungen des Ziellandes, bzw. von den jeweiligen Praktikumsbetrieben ab, ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Q: Erhalten Auszubildende ihre Ausbildungsvergütung auch während des Auslandsaufenthalts?
A: Ja. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist der Auslandsaufenthalt ein integrierter Bestandteil der Ausbildung. Das Ausbildungsverhältnis besteht also während der Auslandsqualifizierung weiter und die Auszubildenden werden weiter vergütet.
Wie ist der Ablauf?
Planung und Bewerbung
Q: Wie lange im Voraus muss ich mich für ein Auslandspraktikum bewerben?
A: Bitte bewirb dich mindestens 3 Monate vor der geplanten Ausreise bei uns.
Q: Worum muss ich mich kümmern, wenn ich vermittelt werde?
A: Wenn deine Bewerbung erfolgreich war, kümmern wir uns um deinen Aufenthalt vor Ort. Du musst für die Zeit deines Praktikumsaufenthaltes keine Unterkunft buchen. Auch das Praktikum sucht unsere Partnerorganisation für dich. Einzig um die Anreise kümmerst du dich selbst. Das heißt auch, dass du dafür verantwortlich bist, rechtzeitig die Einreisebedingungen zu prüfen (Visum, ggf. Impfungen usw.) und die Reise abzusichern. Arbeit und Leben übernimmt keine Haftung oder Erstattung, falls eine Reise aus formalen Gründen nicht angetreten werden kann. In diesem Fall ist mit Stornierungskosten zu rechnen.
Q: Kann ich mit Freund*innen oder Mitschüler*innen zusammen verreisen?
A: Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Einzelpersonen. Solltest du zufällig im selben Zeitraum vermittelt werden, können wir nicht garantieren, dass ihr zusammen unterkommt, bzw. eine Praktikumsstelle im selben Betrieb erhaltet. Für eine bessere Integration raten wir davon ab, gemeinsam zu verreisen.
Q: Ist es möglich, mehrmals gefördert zu werden?
A: Es ist möglich während einer Ausbildung mehrmals ins Ausland zu gehen. Beispielsweise in unterschiedlichen Lehrjahren. Während und im Jahr nach der Ausbildung kannst du insgesamt maximal 12 Monate lang gefördert werden.
Q: Was lange muss bzw. darf mein Praktikum dauern?
A: Die Praktika dauern zwischen 10 Tagen und 12 Monaten. Dein Praktikum muss mindestens 10 Kalendertage (ohne An- und Abreisetag) dauern. Für Teilnehmende mit geringeren Chancen, die aus individuell nachvollziehbaren Gründen nicht für mindestens 10 Kalendertage ins Ausland gehen können, gibt es Ausnahmen.
Q: Soll ich für die Teilnahme am Projekt Urlaub nehmen?
A: Nein. Der Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ Mobilität ist nach dem Berufsbildungsgesetz ein integrierter Bestandteil der Ausbildung und damit im Rahmen der Arbeitszeit bzw. Berufsschulzeit zu absolvieren. Wenn dich dein Betrieb nicht für ein Auslandspraktikum freistellt, empfehlen wir, nach dem Abschluss ein Auslandspraktikum in Erwägung zu ziehen. Das ist bis zu 12 Monaten nach dem Abschluss möglich.
Q: Ich plane ein Langzeitpraktikum. Steht mir Urlaub zu?
A: Grundsätzlich gilt die Arbeitsgesetzgebung des Ziellandes, das heißt u. a. auch, dass du in Absprache mit den Vorgesetzten vor Ort im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Erholungsurlaub nehmen kannst, ohne, dass die Ansprüche auf das Stipendium davon berührt werden.
Q: Müssen meine Schule und mein Ausbildungsbetrieb über den Auslandsaufenthalt während der Ausbildung informiert werden?
A: Ja, du solltest in jedem Fall deine Schule und deinen Ausbildungsbetrieb informieren und eine Freistellung erhalten. Das erleichtert es dir später auch, dir die Lernergebnisse deines Auslandsaufenthaltes anerkennen zu lassen.
Q: Ich gehe zur Schule. Wann soll ich mein Praktikum planen?
A: Die erste Anlaufstelle für diese Frage sollte die für (internationale) Praktika zuständige Person an der Schule sein. In einigen Ausbildungsgängen (vollzeitschulisch oder dual) sind Praktika im Curriculum vorgesehen. Ist das der Fall, muss abgeklärt werden, ob ein Teil oder das ganze Praktikum im Ausland absolviert werden kann. Wenn das nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, während der Schulferien ein Auslandspraktikum zu machen. Die Mindestpraktikumsdauer beträgt 10 Tage.
Reise
Q: Worauf muss ich bei der Reiseplanung achten?
A: Eine gute und langfristige Reiseplanung ist für eine entspannte Vorbereitung wichtig. Du kannst deine Reise ab dem Zeitpunkt buchen, wo wir bestätigen, dass die Partnerorganisation dich empfängt. Plane deine Reise so, dass du mindestens einen Tag vor dem Praktikumsbeginn ankommst und frühestens einen Tag nach dem Praktikumsende abreist. Die Unterkunft buchen wir so, dass du auch für diese Tage keine Aufenthaltskosten tragen musst. Du bist für die An- und Abreise selbst verantwortlich.
Q: Ich möchte auf eine Flugreise verzichten und nachhaltig reisen. Geht das?
A: Ja, dies wird sogar besonders belohnt. Grundsätzlich können wir auf Anfrage zwei zusätzliche Reisetage fördern und zahlen für nachhaltiges Reisen eine höhere Reisekostenpauschale aus.
Q: Wann soll ich an- und abreisen?
A: In der Regel startet das Praktikum vor Ort an einem Montag und endet an einem Freitag, daher solltest du jeweils die Wochenenden vorher und nachher als Reisezeit einplanen.
Q: Werde ich vom Flughafen/Busbahnhof abgeholt?
A: Wenn du das Praktikum nicht selbst organisierst, wirst du in der Regel vor Ort von Mitarbeiter*innen der Partnereinrichtung oder von der Gastfamilie abgeholt. Bitte besprich unbedingt vor Buchung der Reise mit deiner Ansprechperson bei Arbeit und Leben, wann du ankommen sollst, da die Abholung vom Bahnhof/ Flughafen mit der Partnereinrichtung koordiniert werden muss. Deswegen solltest du nicht früh morgens oder spät abends ankommen.
Q: Kann ich vor und/oder nach meinem Praktikum vor Ort bleiben, um Urlaub zu machen?
A: Das ist möglich, für diese Tage gibt es jedoch keine Förderung und alles muss selbstständig organisiert werden.
Praktikum
Q: Wer ist meine Ansprechperson vor Ort?
A: Informationen zu deiner Ansprechperson im Ausland erhältst du vor der Ausreise.
Q: Wann erhalte ich Informationen zum Praktikumsbetrieb?
A: Wenn du dein Praktikum nicht selbst organisierst, erhältst du Informationen zum Praktikumsplatz im Ausland in der Regel erst kurz vor der Ausreise. Manchmal wird erst bei Ankunft entschieden, in welchen Betrieb die Praktikant*innen kommen, da dies mit einem Vorstellungsgespräch beim Praktikumsbetrieb einhergeht. Sobald wir die Informationen über die Praktikumsbetriebe von der Partnerorganisation erhalten, leiten wir diese an dich weiter.
Q: Wie sind die Arbeitszeiten im Ausland?
A: In der Regel arbeitest du im Ausland an fünf Tagen pro Woche jeweils 8 Stunden. Jedoch sind die Arbeitszeiten an die jeweiligen Gegebenheiten der Zielländer sowie an die Branche angepasst.
Q: Passt der Praktikumsbetrieb im Ausland genau zu meiner Ausbildung/meinen Qualifikationen?
A: Die Partnerorganisation im Ausland bemühen sich, die Praktikumsbetriebe so passgenau wie möglich auszuwählen. Dies ist jedoch nicht immer 100%-ig möglich, da nicht alle Betriebe im Ausland bereit sind, für wenige Wochen Praktikant*innen aus dem Ausland aufzunehmen. Außerdem gibt es viele deutsche (Ausbildungs-)berufe in der Form nicht im Ausland. Die Branche ist in der Regel dieselbe, jedoch kann die ausgeübte Tätigkeit im Praktikum variieren. Du solltest eine gewisse Flexibilität und Offenheit gegenüber dem Praktikumsplatz mitbringen und nicht mit einer festen Vorstellung ins Ausland gehen.
Q: Welche Kleidung soll ich für das Praktikum mitnehmen?
A: Gerade im kaufmännischen Bereich solltest du auf ein gepflegtes Äußeres achten und auch formelle Kleidung mitnehmen. Im handwerklichen Bereich kann es sein, dass du dein eigenes Werkzeug, Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe mitnehmen musst. Für Friseur*innen wird oft schwarze Kleidung erwartet.
Unterkunft
Q: Wann erhalte ich Informationen zur Gastfamilie/Unterkunft?
A: Wenn du das Praktikum und die Unterkunft nicht selbst organisierst, erhältst du in der Regel ca. eine Woche vor Ankunft im Ausland Informationen darüber, wo du wohnen wirst. Da die Partnerorganisationen mit vielen Teilnehmer*innen aus der ganzen Welt zu tun haben, werden Planungen nicht sehr weit im Voraus gemacht. Du erhältst aber vor deiner Abreise ins Ausland Informationen darüber, wo du unterkommen wirst.
Q: Gibt es in meiner Unterkunft Internetzugang/Bettwäsche/Handtücher?
A: Dies hängt von der jeweiligen Gastfamilie/Unterkunft ab. Einzelheiten zu dieser Frage erfährst du kurz vor deiner Ausreise zusammen mit den Informationen zur Unterkunft.
Q: Soll ich meiner Gastfamilie ein Gastgeschenk mitnehmen und wenn ja, was?
A: Ein Gastgeschenk für die Gastfamilie macht immer einen guten Eindruck.
Versicherung/Visa
Q: Was ist versicherungsrechtlich während des Praktikums zu beachten?
A: Du brauchst eine gültige Krankenversicherung, eine Auslandskrankenversicherung, eine Unfallversicherung und eine private Haftpflichtversicherung. Alle wichtigen Informationen zum Versicherungsschutz findest du in der Zusatzinformation Versicherung für Mobilitätsteilnehmende: Merkblatt Versicherung.
Q: Muss ich für das Auslandspraktikum ein Visum beantragen?
A: Wenn du keinen EU-Pass besitzt, musst du, je nach Land, für das Auslandspraktikum ein Visum beantragen.
Probleme
Q: Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde?
A: Wenn du im Ausland krank wirst, musst du vor Ort zum Arzt gehen und dich krankschreiben lassen. Solltest du nach Hause fahren müssen, ist es wichtig, dass du direkt nach der Ankunft in Deutschland noch einmal zum Arzt gehst und dir auch dort eine Krankschreibung geben lässt.
Q: Was mache ich, wenn ich in der Unterkunft und/oder im Praktikumsbetrieb Probleme habe?
A: Grundsätzlich bist du in erster Linie selbstverantwortlich und musst Probleme ansprechen, damit man dir Lösungsvorschläge anbieten kann. Erste Ansprechpersonen sind immer die Gastfamilie/ die Vermieter*innen bzw. die Ansprechpersonen im Betrieb, wo das Problem auftritt. Wenn es vor Ort eine Partnereinrichtung gibt, solltest du auch dort deine Ansprechpersonen informieren. Zusätzlich solltest du auch deine zuständige Kontaktperson bei Arbeit und Leben informieren. Bedenke jedoch, dass der Handlungsspielraum aus Deutschland sehr begrenzt ist, da wir nicht vor Ort sind.
Mitarbeitende von Arbeit und Leben
Q: Wer kann als Mitarbeitende*r von Arbeit und Leben gefördert werden?
A: Neben den Praktika für Auszubildende bieten wir auch die Möglichkeit, Personalmobilitäten im Programm zu fördern, u. a. um ein Lernen von und mit anderen Organisationen (Arbeitsstile, Arbeitsorte, Arbeitsplätze der Zukunft, Digitalisierung in der Durchführung und Administration der politischen und beruflichen Bildungsarbeit) und Einbeziehen europäischer Perspektiven bei der Entwicklung der Profile der Landesorganisationen anzuregen. Neben den Mitarbeitenden im Mobilitätsbereich können auch andere Mitarbeitende, die mit dem Bundesarbeitskreis im Kontext der beruflichen Bildung zusammenarbeiten sowie Mitarbeitende aus der Verwaltung gefördert werden. Über die Akkreditierung in der Erwachsenenbildung ist dies auch für Kolleg*innen aus diesem Arbeitsbereich möglich.
Q: Was ist ein Job Shadowing?
A: Ein Job Shadowing ist ein Aufenthalt in einer Partnerorganisation im Ausland, bei der die Teilnehmenden die tägliche Arbeit in der aufnehmenden Organisation begleiten, sich über bewährte Verfahren austauschen, Kompetenzen und Kenntnisse erwerben und/oder langfristige Partnerschaften durch partizipative Beobachtung aufbauen. Die Dauer beträgt mind. 2 bis 60 Tage.
Q: An welchen Kursen oder Schulungen kann ich teilnehmen?
A: Kurse und Schulungen sind Aktivitäten, die darauf abzielen, die beruflichen Kompetenzen durch ein strukturiertes Lernprogramm zu entwickeln, das nachweislich Lernergebnisse auf individueller Ebene erbringt und von professionellen Ausbilder*innen oder anderen qualifizierten Expert*innen durchgeführt wird. Die Aktivitäten können in unterschiedlicher Form erfolgen, z. B. Präsenzunterricht, Workshops oder Lernen im praktischen Umfeld. Gefördert werden Kursgebühren für maximal 10 Tage; die Wahl der Kurse und Schulungen liegt in der Verantwortung des Teilnehmenden. Hier finden sich die Qualitätsstandards, die bei der Auswahl des Kursanbieters unterstützen. Die Dauer beträgt mind. 2 bis max. 30 Tage.
Q: Wie kann ich Expert*innen nach Deutschland einladen?
A: Beim Format der eingeladenen Expert*innen geht es um die Aufnahme von Trainer*innen, Lehrer*innen, Politikexpert*innen oder anderen qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland für die Dauer von mind. 2 bis 60 Tagen. Die eingeladenen Expert*innen sollen zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen. Beispielsweise können eingeladene Expert*innen Schulungen für das Personal der aufnehmenden Organisation anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen.
Q: Wie hoch ist die Förderung?
A: Informationen zu den Fördersätzen findest du hier.
Q: Wie ist der Ablauf?
A: Vor der Ausreise wird ein Vertrag und eine Lernvereinbarung mit den Teilnehmenden und der Partnerorganisation oder dem Praktikumsbetrieb geschlossen. Den errechneten Förderbetrag abzüglich 100 Euro erhältst du nach Vertragsschluss und vor der Ausreise; 100 Euro nach der Rückkehr, sobald alle Abrechnungsunterlagen vorliegen. Nach der Rückkehr müssen Abrechnungsdokumente vorgelegt werden und es muss ein Online-Teilnahmebericht ausgefüllt werden.
Q: Wie bewerbe ich mich?
A: Interessierte können sich direkt online bewerben.
Q: Wie erhalte ich weitere weiterführende Informationen oder Unterlagen?
A: Kontaktiere den Bundesarbeitskreis für weitere Informationen.