Wer kann die Förderung erhalten?
Voraussetzungen für die verschiedenen Zielgruppen
Auszubildende
Die EU fördert Lernende in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die in Deutschland wohnen. Konkret zählen dazu:
- Auszubildende in der dualen Ausbildung nach BBiG oder HWO (auch BaE, Fachpraktiker*innenausbildung 66 BBiG, etc.)
- Berufsfachschüler*innen
- Fachoberschüler*innen, Berufsoberschüler*innen sowie Schüler*innen an Fachgymnasien
- Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung
- Duale Studierende mit eingetragenem Ausbildungsverhältnis bei einer Kammer
- Umschüler*innen
- Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht
Absolvent*innen
Absolvent*innen der genannten Bildungsgänge können bis zu einem Jahr nach ihrem Abschluss an dem Programm teilnehmen.
Fachkräfte & Bildungspersonal
Mitarbeiter*innen von Arbeit und Leben haben die Möglichkeit, Job Shadowings durchzuführen sowie an Kursen und Schulungen teilzunehmen. Ebenso können sie Expert*innen der Partnerorganisationen für Aufenthalte nach Deutschland einladen.
Hast du noch Fragen zu den Personalmobilitäten? Dann sieh dir bitte die "FAQ" weiter unten an.
Lehrer*innen und Ausbilder*innen
Lehrkräfte und Ausbilder*innen können als Begleitpersonen gefördert werden, wenn eine Gruppe von Auszubildenden Unterstützung benötigt – beispielsweise bei minderjährigen Teilnehmenden.
Alternative Fördermöglichkeiten
Du gehörst zu keiner der Zielgruppen? In diesem Fall kommen eventuell alternative Fördermöglichkeiten für dich in Frage.
Besonderer Bedarf
Jede Person ist anders und hat andere Bedarfe. Aber niemand soll aufgrund einer Beeinträchtigung auf einen Auslandsaufenthalt verzichten müssen. Deshalb unterstützt das europäische Programm Erasmus+ Menschen, um soziale, gesundheitliche oder körperliche Benachteiligungen auszugleichen. Zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen – zum Beispiel durch eine Assistenzperson, besondere Reisemittel oder eine andere Art der Unterstützung – werden durch das Programm gedeckt.