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Dein Auslandspraktikum

Wer kann die Förderung erhalten?

Voraussetzungen für die verschiedenen Zielgruppen

Auszubildende

Die EU fördert Lernende in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die in Deutschland wohnen. Konkret zählen dazu:

  • Auszubildende in der dualen Ausbildung nach BBiG oder HWO (auch BaE, Fachpraktiker*innenausbildung 66 BBiG, etc.)
  • Berufsfachschüler*innen
  • Fachoberschüler*innen, Berufsoberschüler*innen sowie Schüler*innen an Fachgymnasien
  • Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung
  • Duale Studierende mit eingetragenem Ausbildungsverhältnis bei einer Kammer
  • Umschüler*innen
  • Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht

Absolvent*innen

Absolvent*innen der genannten Bildungsgänge können bis zu einem Jahr nach ihrem Abschluss an dem Programm teilnehmen.

Fachkräfte & Bildungspersonal

Mitarbeiter*innen von Arbeit und Leben haben die Möglichkeit, Job Shadowings durchzuführen sowie an Kursen und Schulungen teilzunehmen. Ebenso können sie Expert*innen der Partnerorganisationen für Aufenthalte nach Deutschland einladen.

Hast du noch Fragen zu den Personalmobilitäten? Dann sieh dir bitte die "FAQ" weiter unten an.

Lehrer*innen und Ausbilder*innen

Lehrkräfte und Ausbilder*innen können als Begleitpersonen gefördert werden, wenn eine Gruppe von Auszubildenden Unterstützung benötigt – beispielsweise bei minderjährigen Teilnehmenden.

Alternative Fördermöglichkeiten

Du gehörst zu keiner der Zielgruppen? In diesem Fall kommen eventuell alternative Fördermöglichkeiten für dich in Frage. 

Hier mehr erfahren ...

Besonderer Bedarf

Jede Person ist anders und hat andere Bedarfe. Aber niemand soll aufgrund einer Beeinträchtigung auf einen Auslandsaufenthalt verzichten müssen. Deshalb unterstützt das europäische Programm Erasmus+ Menschen, um soziale, gesundheitliche oder körperliche Benachteiligungen auszugleichen. Zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen – zum Beispiel durch eine Assistenzperson, besondere Reisemittel oder eine andere Art der Unterstützung – werden durch das Programm gedeckt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu:

Mitarbeitende von Arbeit und Leben

Q: Wer kann als Mitarbeitende*r von Arbeit und Leben gefördert werden?
A: Neben den Praktika für Auszubildende bieten wir auch die Möglichkeit, Personalmobilitäten im Programm zu fördern, u. a. um ein Lernen von und mit anderen Organisationen (Arbeitsstile, Arbeitsorte, Arbeitsplätze der Zukunft, Digitalisierung in der Durchführung und Administration der politischen und beruflichen Bildungsarbeit) und Einbeziehen europäischer Perspektiven bei der Entwicklung der Profile der Landesorganisationen anzuregen. Neben den Mitarbeitenden im Mobilitätsbereich können auch andere Mitarbeitende, die mit dem Bundesarbeitskreis im Kontext der beruflichen Bildung zusammenarbeiten sowie Mitarbeitende aus der Verwaltung gefördert werden. Über die Akkreditierung in der Erwachsenenbildung ist dies auch für Kolleg*innen aus diesem Arbeitsbereich möglich.
Q: Was ist ein Job Shadowing?
A: Ein Job Shadowing ist ein Aufenthalt in einer Partnerorganisation im Ausland, bei der die Teilnehmenden die tägliche Arbeit in der aufnehmenden Organisation begleiten, sich über bewährte Verfahren austauschen, Kompetenzen und Kenntnisse erwerben und/oder langfristige Partnerschaften durch partizipative Beobachtung aufbauen. Die Dauer beträgt mind. 2 bis 60 Tage.
Q: An welchen Kursen oder Schulungen kann ich teilnehmen?
A: Kurse und Schulungen sind Aktivitäten, die darauf abzielen, die beruflichen Kompetenzen durch ein strukturiertes Lernprogramm zu entwickeln, das nachweislich Lernergebnisse auf individueller Ebene erbringt und von professionellen Ausbilder*innen oder anderen qualifizierten Expert*innen durchgeführt wird. Die Aktivitäten können in unterschiedlicher Form erfolgen, z. B. Präsenzunterricht, Workshops oder Lernen im praktischen Umfeld. Gefördert werden Kursgebühren für maximal 10 Tage; die Wahl der Kurse und Schulungen liegt in der Verantwortung des Teilnehmenden. Hier finden sich die Qualitätsstandards, die bei der Auswahl des Kursanbieters unterstützen. Die Dauer beträgt mind. 2 bis max. 30 Tage.
Q: Wie kann ich Expert*innen nach Deutschland einladen?
A: Beim Format der eingeladenen Expert*innen geht es um die Aufnahme von Trainer*innen, Lehrer*innen, Politikexpert*innen oder anderen qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland für die Dauer von mind. 2 bis 60 Tagen. Die eingeladenen Expert*innen sollen zur Verbesserung der Lehr-, Ausbildungs- und Lernerfahrungen in der aufnehmenden Organisation beitragen. Beispielsweise können eingeladene Expert*innen Schulungen für das Personal der aufnehmenden Organisation anbieten, neue Lehrmethoden demonstrieren oder den Transfer bewährter Verfahren in den Bereichen Organisation und Verwaltung unterstützen.
Q: Wie hoch ist die Förderung?
A: Informationen zu den Fördersätzen findest du hier.
Q: Wie ist der Ablauf?
A: Vor der Ausreise wird ein Vertrag und eine Lernvereinbarung mit den Teilnehmenden und der Partnerorganisation oder dem Praktikumsbetrieb geschlossen. Den errechneten Förderbetrag abzüglich 100 Euro erhältst du nach Vertragsschluss und vor der Ausreise; 100 Euro nach der Rückkehr, sobald alle Abrechnungsunterlagen vorliegen. Nach der Rückkehr müssen Abrechnungsdokumente vorgelegt werden und es muss ein Online-Teilnahmebericht ausgefüllt werden.
Q: Wie bewerbe ich mich?
A: Interessierte können sich direkt online bewerben.
Q: Wie erhalte ich weitere weiterführende Informationen oder Unterlagen?
A: Kontaktiere den Bundesarbeitskreis für weitere Informationen.